Fördermöglichkeiten

Ihre vielfältigen Fördermöglichkeiten bei der ChildInvest Foundation für eine individuelle und werteorientierte Investition in die selbstbestimmte Zukunft von Kindern und Jugendlichen

Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Stiftungslösungen, die Ihr gesellschaftliches Engagement effizient, zielgerichtet und messbar wirken lassen.

Wir bieten Ihnen zahlreiche Optionen für Ihr stifterisches Engagement

Unser Versprechen: Ihr Engagement wirkt!

Ihre Investition wird von uns transparent und effizient eingesetzt und verwaltet, damit sie ihre maximale Wirkung entfalten kann. Wie wir dies sicherstellen und messbar machen, erfahren Sie hier.

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FAQ: Häufige Fragen zu unseren Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie die Antworten auf weitere Fragen rund um die vielfältigen Fördermöglichkeiten der ChildInvest Foundation. 

Ja, bei einer Treuhandstiftung, einer Unternehmensstiftung sowie bei einem Stiftungsfonds entscheiden Sie selbst darüber, welches Thema, Programm oder welche Einrichtung in welchem Land Sie mit den Erträgen Ihrer Zuwendung dauerhaft unterstützen wollen. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich.  Dies gilt nicht für die Erträge aus Zustiftungen und Stiftungsdarlehen: Diese werden immer dort eingesetzt, wo der Bedarf am größten ist.

Eine Treuhandstiftung oder ein Stiftungsfonds sind auf Ewigkeit angelegt. Das heißt, die Förderung bleibt dauerhaft bestehen, auch dann, wenn die stiftende Person nicht mehr am Leben ist. Mit diesen Formen der Förderung wirkt Ihr Engagement also nachhaltig über Ihre Lebenszeit hinaus.

Ein Stiftungsdarlehen fällt hingegen im Todesfall zunächst an die Erbberechtigten zurück. Viele Darlehensgebende legen daher bereits im Darlehensvertrag und/oder in ihrem Testament fest, dass die Darlehenssumme im Todesfall an die SOS-Kinderdörfer weltweit gehen soll.

Ja, Sie können an die ChildInvest Foundation grundsätzlich auch spenden. In diesem Fall geben wir Ihre Spende jedoch 1:1 an die SOS-Kinderdörfer weltweit weiter. Daher ist es in der Regel einfacher, Ihre Spende direkt auf das Spendenkonto der SOS-Kinderdörfer weltweit zu überweisen, IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 05. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Eine wichtige Ausnahme bilden hier Erbschaften und Schenkungen. Mehr dazu finden Sie im dazugehörigen Punkt.

Spenden an die ChildInvest Foundation aus einer Erbschaft oder Schenkung sind mit einem entscheidenden Steuervorteil verbunden:
Wenn Sie einen Betrag, den Sie aus einer Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, innerhalb von 24 Monaten an die ChildInvest Foundation spenden, wird Ihnen die Erbschafts- oder Schenkungssteuer für diesen Betrag erlassen bzw. erstattet. Diese Steuerbefreiung gilt jedoch nur dann, wenn Ihre Zuwendung an eine Stiftung und nicht an einen Verein erfolgt (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

Grundsätzlich ist es möglich, die ChildInvest Foundation in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Für eine gezielte Unterstützung mit Ihrem Nachlass kann es jedoch vorteilhafter sein, die SOS-Kinderdörfer weltweit direkt zu bedenken. Informationen und Kontaktpersonen dazu finden Sie auf den Seiten zu Testamentsspende und Nachlass.

Ja, für jede Zuwendung an uns erhalten Sie selbstverständlich eine steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigung.

Einzige Ausnahme sind Darlehen: Da Sie Ihren Darlehensbetrag (jederzeit) zurückfordern können, kann für diese Zuwendung keine steuerwirksame Bestätigung ausgestellt werden.

Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Ansatz für Ihr Engagement zu finden. Unsere erfahrenen Stiftungsberater:innen helfen Ihnen, ein Projekt auszuwählen, das Ihren Werten und Vorstellungen entspricht. Mit den internationalen Programmen der SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie gezielt ein bestimmtes Land oder ein Thema wie Bildung, Chancengleichheit oder die Stärkung von Mädchen fördern. Damit Sie die Wirkung Ihrer Unterstützung nachvollziehen können, erhalten Sie jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Projekts.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen zu einem Engagement unter unserem Dach.