Treuhandstiftung

Flexibel und effizient für Ihre gemeinnützigen Ziele

Warum eine Treuhandstiftung? 

Mit einer Treuhandstiftung fördern Sie gezielt gemeinnützige Projekte unter einem individuellen Dach. 

Ihr Wunsch: Gezielt gemeinnützige Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche weltweit fördern und dabei Ihren Wertvorstellungen folgen.

Eine Treuhandstiftung bei der ChildInvest Foundation ermöglicht Ihnen, langfristig Gutes zu bewirken. Sie entscheiden selbst über den Stiftungszweck und wählen dabei aus dem breiten Programmportfolio der SOS-Kinderdörfer in über 130 Ländern. Unter unserem Dach verwalten wir derzeit über 50 Treuhandstiftungen, die sich weltweit für die selbstbestimmte Zukunft junger Menschen engagieren.

Ihr Ziel: Mit Ihrem Stiftungsvermögen den maximalen Nutzen für die geförderten Projekte zu erzielen.

Wir sorgen durch nachhaltige Anlagestrategien dafür, dass Ihr eingebrachtes Kapital die größtmögliche Wirkung entfaltet. Dabei entwickeln wir das Stiftungsvermögen transparent und zukunftsorientiert weiter – und investieren es effektiv und nach ethischen Grundsätzen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die Erträge fließen nahezu vollständig in die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher weltweit.

Was ist eine Treuhandstiftung genau und welche Vorteile bietet sie?

Eine Treuhandstiftung vereint die wichtigsten Vorteile einer rechtlich selbständigen Stiftung – ist dabei aber wesentlich effizienter, weil sie mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Ihr Vermögen wird dabei von einer Treuhänderin verwaltet, sodass Sie sich ganz auf die Verwirklichung Ihrer Ziele konzentrieren können. Die ChildInvest Foundation übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie – kompetent und zuverlässig.

Ihre Vorteile

  • Steuerliche Abzugsfähigkeit
  • Mitwirkungsmöglichkeiten
  • Einfache und schnelle Gründung (im Vergleich zu rechtsfähigen Stiftungen)
  • Geringerer Verwaltungsaufwand

Wie gründe ich eine Treuhandstiftung mit der ChildInvest Foundation?

Ob bei der Gründung oder der Verwaltung Ihrer Stiftung: Sie können sich in allen Phasen auf unsere kompetente und persönliche Beratung verlassen.

Zunächst klären wir gemeinsam Ihre Stiftungsabsichten, die Zweckbestimmung und alle formalen Aspekte.

Auf dieser Grundlage legen Sie Namen und Zweck Ihrer gemeinnützigen Treuhandstiftung fest. Das Mindestkapital beträgt in der Regel 150.000 Euro.

Sind alle Fragen geklärt, schließen wir mit Ihnen den Treuhandvertrag ab und übernehmen für Sie:

  • Erarbeitung der Satzung 
  • Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen
  • Kommunikation mit Finanzbehörden und Stiftungsaufsicht  
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit

Nach erfolgreicher Gründung kümmern wir uns um die komplette Verwaltung Ihrer Stiftung. Hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.  

Sobald das Stiftungskapital eingezahlt ist, erhalten Sie eine steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigung.

 

Welche Vorteile bietet mir das Komplettpaket der Childinvest Foundation für das Stiftungsmanagement?

Wir garantieren Ihnen eine effiziente Verwaltung und sorgen für maximale Wirksamkeit Ihres Stiftungsvermögens. Ganz nach Ihren Wünschen übernehmen wir für Sie:

  • Erledigung administrativer Aufgaben
  • Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Buchhaltung
  • Berichterstattung an das Finanzamt
  • Koordination von Steuererklärungen
  • Berichterstattung über geförderte Projekte
  • Stellung ehrenamtlicher Gremien-mitglieder

Ihr Steuervorteil: Das Stiftungskapital ist bis zu 1 Million Euro sofort oder alternativ über 10 Jahre verteilt abzugsfähig.

Weitere Fragen zur Treuhandstiftung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Errichtung einer Treuhandstiftung mit der ChildInvest Foundation.

Die Mindesteinlage von 150.000 Euro ist erforderlich, um ein angemessenes Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und den Zinserträgen zugunsten der SOS-Kinderdörfer weltweit zu gewährleisten. Nur so können wir unserem Grundsatz der größtmöglichen Wirksamkeit des Fördervermögens gerecht werden.

Für kleinere Beträge stehen unsere weiteren Fördermöglichkeiten Förderfonds, Zustiftung und Darlehen zur Verfügung.

Das Kapital Ihrer Treuhandstiftung legen wir nach unseren klar definierten Anlagerichtlinien mit dem Ziel an, die Vision der SOS-Kinderdörfer weltweit zu unterstützen. Die jährlich erwirtschafteten Kapitalerträge stehen nahezu vollständig für die Programmarbeit zur Verfügung.

Die Programme der SOS-Kinderdörfer sind darauf ausgerichtet, das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu verbessern und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben. Daher schließen unsere Richtlinien konsequent Investitionen aus, die diesem übergeordneten Ziel widersprechen.

Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf Nachhaltigkeitskriterien sowie soziale und ethische Standards (sogenannte ESG-Kriterien). Investitionen in Wertpapiere von Emittenten, die unethische Ziele verfolgen (z. B. Kinderarbeit, Verletzung von Sozialstandards, Rüstungsindustrie, Pornografie), sind ausgeschlossen.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über unsere Anlagestrategie und beantworten Ihre individuellen Fragen.

Die Errichtung einer Treuhandstiftung von Todes wegen ist grundsätzlich möglich, birgt aber verschiedene Risiken. So besteht bei der Errichtung häufig noch Abstimmungsbedarf mit dem Finanzamt. Zudem kann sich die Rechtslage im Steuer- oder Gemeinnützigkeitsrecht zwischenzeitlich geändert haben. Hat die stiftende Person darauf keinen Einfluss mehr, kann bei Unstimmigkeiten die Stiftungsgründung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gefährdet sein. Um Formfehler zu vermeiden, empfehlen wir, die Stiftung bereits zu Lebzeiten zu errichten und testamentarisch als Erbin zu bedenken.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen zu einem Engagement unter unserem Dach.

Weitere Fördermöglichkeiten