Stiftungsfonds

Unbürokratisch und zielgerichtet helfen – mit persönlichem Fokus

Effiziente und nachhaltige Hilfe – genau dort, wo sie gebraucht wird

Mit einem Stiftungsfonds bei der ChildInvest Foundation leisten Sie schnell, unkompliziert und effizient einen Beitrag für eine selbstbestimmte Zukunft von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt. Der Fonds trägt Ihren Wunschnamen und macht Ihr persönliches Engagement langfristig sichtbar. Die Erträge fließen in die von Ihnen ausgewählten Programme der SOS-Kinderdörfer weltweit, während wir Ihr Kapital sicher verwalten.

Was ist ein Stiftungsfonds?

Für Ihren Stiftungsfonds können Sie einen Stiftungszweck festlegen und gezielt Projekte fördern, die Ihnen wichtig sind. Die Gründung ist unbürokratisch und innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen. 

Wir verwalten Ihre Mittel getrennt vom Vermögen der ChildInvest Foundation und legen sie verantwortungsvoll an. Für den von Ihnen bestimmten Zweck nutzen wir ausschließlich die Zinserträge – Ihr Kapital bleibt sicher und dauerhaft erhalten.
  

Wie nutze ich die Vorteile eines Stiftungsfonds bei der ChildInvest Foundation?

  •  Richten Sie Ihren Stiftungsfonds einfach und ohne bürokratischen Aufwand ein. 
  • Wählen Sie den Zweck Ihres Fonds selbst und unterstützen Sie gezielt die Programme der SOS-Kinderdörfer weltweit. 
  • Geben Sie Ihrem Fonds einen individuellen Namen – ob zu Ehren einer besonderen Person oder passend zu Ihren philanthropischen Zielen. 
  • Öffnen Sie Ihren Fonds für weitere Geldgeber und erhöhen Sie so die Wirkung Ihres Engagements. 
  • Errichten Sie Ihren Stiftungsfonds bereits ab 10.000 Euro.

Wie gründe ich einen Stiftungsfonds bei der ChildInvest Foundation?

Wir beraten Sie und richten Ihren Stiftungsfonds unter dem Dach der ChildInvest Foundation unbürokratisch und schnell für Sie ein. Dazu stellen wir Ihnen auf Wunsch Projekte vor, die Sie mit Ihrem Fonds nachhaltig unterstützen können. Auch zur Errichtung eines Stiftungsfonds in einer Verbrauchsvariante (Verbrauchsfonds) beraten wir Sie gerne individuell. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

Weitere Fragen zum Stiftungsfonds 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der ChildInvest Foundation.

Mit den über uns angelegten Geldern unterstützen Sie eine Vielfalt von Projekten der SOS-Kinderdörfer weltweit. Für Ihr Engagement können Sie eine Zweckbindung für ein bestimmtes Land, einen Kontinent und/oder auch ein inhaltliches Thema festlegen. Dafür bieten sich Bereiche wie Bildung, Familienstärkung oder Gesundheit an. Gerne beraten wir Sie bei der konkreten Ausgestaltung Ihres Förderzwecks.

Ihr Stiftungsfonds kann auch von anderen unterstützt werden: Familie, Freundeskreis oder Bekannte können eine Zuwendung in beliebiger Höhe leisten und so gemeinsam die Wirkung Ihres Engagements für benachteiligte junge Menschen noch verstärken.

Einmal im Jahr erhalten Sie einen Bericht über Ihr gefördertes Projekt. Darin erfahren Sie, welche Fortschritte erzielt wurden, welche Herausforderungen zu meistern waren und wie Ihr Stiftungsfonds zur positiven Entwicklung beigetragen hat.

Damit Ihr Engagement die maximale Wirkung für die ausgewählten Projekte entfalten kann, ist es wichtig, dass der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Kapitalerträgen steht. Dafür ist dieser Mindestbetrag notwendig.

Für Beträge unter 10.000 Euro empfehlen wir Ihnen entweder eine Zustiftung in die ChildInvest Foundation oder eine Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit.

Die steuerlichen Vorteile eines Stiftungsfonds können höher sein als die einer Spende. Denn hier gilt eine erweiterte steuerliche Absetzbarkeit: Im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren können bis zu 1 Million Euro (bei Eheleuten bis zu 2 Millionen Euro) als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dafür erhalten Sie von uns nach Abschluss der Einrichtung Ihres Fonds eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung.

Der Teil der Fondssumme, der zum Verbrauch bestimmt ist, wird als Verbrauchsfonds angelegt. Er wird steuerlich wie eine Spende behandelt. Die steuerliche Absetzbarkeit ist hier auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern begrenzt. Der Restbetrag kann in den Folgejahren jeweils bis zur gleichen Höhe abgesetzt werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen zu einem Engagement unter unserem Dach.

Weitere Fördermöglichkeiten